Info für Hinweisgeber

Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Zuser Unternehmensgruppe oberste Priorität und ist Teil des Unternehmenserfolgs. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten Kenntnis zu nehmen und dieses ehestmöglich abzustellen.

Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin und auch Dritte haben die Möglichkeit, jederzeit in der jeweiligen Muttersprache anonyme Regelverstöße zu melden. Dem Hinweisgeber wird dabei besonderer Schutz garantiert.

 

 

Infos für den Hinweisgeber

 

Was und wie kann ich melden?  

Das Hinweisgebersystem steht für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten zur Verfügung, welche Sie in Bezug auf eine Gesellschaft der Zuser Unternehmensgruppe festgestellt und beobachtet haben. Ihre Aufmerksamkeit hilft uns, Risiko in unseren Unternehmen zu minimieren.

Ihre Erstmeldung geht dabei an unsere interne Meldestelle. Je nach Fall werden erst im Laufe der Recherchen andere Parteien oder Abteilungen in die Ermittlungen involviert.

Sie können Ihre Informationen digital (direkt und schriftlich über das Hinweisgebersystem) erstatten. Es ist wichtig, dass Sie in Ihrer Meldung angeben, für welches Unternehmen im Konzern Sie die Meldung abgeben.

Gedankenaustausch und Kummerkasten?

Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (zum Beispiel: über die Qualität des Essens in der Kantine; oder nicht erfolgte Beförderungen/Gehaltserhöhungen etc.) anzubringen. Hierfür stehen Ihnen Ihre Führungskräfte und/oder Ihre Compliance-Organisation direkt zur Verfügung.

Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber?

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz „Whistleblowing-Richtlinie“) gewährt Ihnen (als Hinweisgeber) Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie berechtigte Verstöße/berechtigtes Fehlverhalten primär über das unternehmensinterne Hinweisgebersystem melden. Das bewusste Falschmelden und/oder Anschwärzen von Kollegen ist in jedem Fall ein Compliance-Verstoß und kann unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen führen.

 

Was passiert mit meinen Daten bzw. den personenbezogenen Daten in meiner Meldung? 

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits bestehenden Datenschutzinformationen. Bei Abschluss der Investigation erfolgt die Archivierung für eine – von der Organisation – festgelegte Dauer. Das Hinweisgebersystem stellt sicher, dass die Daten nach Ablauf der Löschfrist unwiederbringlich gelöscht werden.

Was passiert mit meiner Meldung?

Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich hierbei um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung („Investigation“) eingeleitet. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Compliance-Organisation wichtig und wird durch das Hinweisgebersystem ermöglicht; dies ohne Registrierung. Als Hinweisgeber erhalten Sie daher auf Wunsch jederzeit Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.

 
 

Service-Kontakt

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